Kann mir die Polizei helfen?

Kann mir die Polizei helfen?

Die Polizei ist zuständig, wenn Straftaten begangen worden sind, wenn also gegen bestehende Gesetze verstoßen wurde. Das ist beim Cybermobbing sicher der Fall, vor allem, wenn sich die Angriffe über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Wenn du bei der Polizei eine Anzeige erstatten willst, solltest du vorher Beweise sammeln: E-Mails ausdrucken, SMS aufheben, Chatprotokolle speichern, Screenshots machen von Webseiten, auf denen du beleidigt wirst. Peinliche Fotos oder Videos solltest du auf CD oder DVD brennen.

Zur Polizei gehst du am besten mit deinen Eltern. Auf der Wache könnt ihr Anzeige erstatten. Wenn sich die Anzeige gegen einen Mitschüler oder eine Mitschülerin richtet, sollte man vorher versucht haben, den Mobbingfall in der Schule zu klären. Nach der Anzeige beginnt die Polizei zu ermitteln und bestellt die Beschuldigten zu einer Anhörung auf die Wache. Davon erfahren bei Minderjährigen auch die Eltern.

Wenn sich herausstellt, dass ein Gesetz verletzt wurde, wird bei Jugendlichen über 14 Jahren ein Gerichtsverfahren eröffnet. Dort entscheidet ein Richter über den Fall und die mögliche Strafe. Kinder unter 14 Jahren können nicht vor Gericht gestellt und bestraft werden; sie sind strafunmündig. Wenn die Polizei sie aber für schuldig hält, wird das Jugendamt eingeschaltet, das wiederum mit den Eltern Kontakt aufnimmt.